SC Reckenfeld 1928 e.V.

2G-Regel auf dem Sportgelände

Ab heute gilt in ganz NRW die 2G-Regel für den Freizeitbereich. Das betrifft auch den Sport. Nach den aktuellen Vorgaben des Landes und nach Absprache mit der Stadt Greven ist auf und in den Sportanlagen in Reckenfeld Folgendes zu beachten:

– Kinder bis einschließlich 15 Jahren sind von der 2G bzw. 2G + Testregelung ausgenommen– Jugendliche zwischen 16 und 18 Jahren müssen für den Trainingsbetrieb 2G nachweisen können, für den Spielbetrieb reicht ein maximal 48h alter PCR (kein Schnelltest) als Nachweis aus– Erwachsene Personen ab 18 Jahren haben für den Trainingsbetrieb 2G nachzuweisen, für den Spielbetrieb reicht auch hier wieder der PCR Test– Zuschauer dürfen die Anlage nur unter Nachweis 2G betreten (z.B. Zuschauer bei Spielen oder wenn Kinder vom Platz abgeholt werden, Begleitung bei z.B. Eltern-Kind- Aktivitäten)– Eine Differenzierung zwischen Indoor-/Outdoor-/kontakt-/kontaktlosem Sport findet nicht statt– Übungsleiterinnen und Übungsleitern wird empfohlen, sich eine Übersicht über den Impf-/Genesenenstatus ihrer Teilnehmerinnen und Teilnehmer zu erstellen– Mitgliedern wird dringend empfohlen, Impf-/Genesungsnachweise zur Vorlage bei Kontrollen parat zu haben, etwaige Ordnungsgelder bezahlt die Person selbst– Personen, die die 2G/Testnachweise nicht erbringen können/wollen sind des Geländes zu verweisen– Verantwortlich sind wir nur für die Einhaltung dieser Regeln während unseres eigenen Trainings-/Spielbetriebs